Länderrat

Zwischen den Plena der Bundesarbeitsgemeinschaft tagt der Länderrat. In den Länderrat delegiert werden jeweils zwei quotiert gewählte Mitglieder aus den Landesarbeitsgemeinschaften der BAG Shalom. Die Wahl der Delegierten erfolgt für die Dauer von zwei Jahren.

Aufgaben des Länderrats sind insbesondere:

  • Beratung und Unterstützung des Sprecher:innenkreises,
  • inhaltliche und organisatorische Koordination zwischen den Landesverbänden,
  • Umsetzung der Beschlüsse des Plenums,
  • Entscheidung über Anträge, die zwischen den Plena gestellt werden,
  • Entscheidung in Mitgliedschaftsangelegenheiten (z. B. Ausschlüsse).