Sprecher:innenkreis
Die BAG wird vom Sprecher:innenkreis gegenüber der Partei sowie nach außen vertreten. Die Sprecher:innen werden durch das Plenum für zwei Jahre gewählt. Über die Anzahl der Sprecher:innen entscheidet das Plenum jeweils vor der Wahl. Der Sprecher:innenkreis ist zwischen den Plena das höchste beschlussfassende Organ der BAG und tagt öffentlich. Er ist den Mitgliedern der BAG gegenüber rechenschaftspflichtig und arbeitet auf der Grundlage ihrer Beschlüsse. Er informiert über seine Tätigkeit und seine Beschlüsse.
Der Sprecher:innenkreis der Bundesarbeitsgemeinschaft
- koordiniert die Planung und Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft,
- stimmt auf der Grundlage der bestätigten Arbeitsinhalte die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Veranstaltungen mit den Beteiligten ab,
- informiert die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft regelmäßig,
- ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzen der
Bundesarbeitsgemeinschaft verantwortlich, - vertritt die Bundesarbeitsgemeinschaft gegenüber Dritten und
- ist der Bundesarbeitsgemeinschaft gegenüber rechenschaftspflichtig,
- gibt sich eine Geschäftsordnung, in der u. a. die Vertretung nach außen geregelt wird.
